Die steuerlichen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe und hier insbesondere des Gartenbaus haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft und verkompliziert. Man denke nur an die sogenannten Hofladenurteile I und II (aus den Jahren 2001 bzw. 2007) zur Umsatzsteuer und an das Hofladenurteil III zur Einkommensteuer aus 2009. Auch zu der Anwendbarkeit der umsatzsteuerrechtlichen Pauschalierung und den zutreffenden Umsatzsteuersätzen gibt es gegenüber der Vergangenheit zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen. Hieraus resultierend wurden die für die Finanzverwaltung geltenden Richtlinien und Anwendungserlasse komplett überarbeitet. Auch in anderen Bereichen wie z.B. der Erbschaftschaft- und Schenkungssteuer gelten völlig andere Spielregeln als noch vor einigen Jahren. Ohne einen fachlich versierten Berater sind diese gravierenden Änderungen kaum zu bewältigen.
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