Im Grünen Bereich verfügen wir bereits seit dem Jahr 2006 über eine Abteilung, die sich schwerpunktmäßig mit der Abrechnung von Saisonarbeitskräften (Arbeitnehmer im bezahlten Urlaub, Landwirte, Selbstständige) beschäftigt, die der polnischen Sozialversicherung unterliegen. Derzeit betreut die BFGS deutschlandweit insgesamt 500 deutsche Betriebe, für die wir die polnischen Arbeitnehmer zur polnischen Sozialversicherung ZUS melden und abrechnen. Damit Sprachbarrieren gar nicht erst aufkommen, beschäftigen wir für diesen speziellen Bereich zentral eine polnischsprachige Mitarbeiterin.
An- und Abmeldung der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei der ZUS
Anfordern der polnischen Sozialversicherungsnummer
Anträge und Schreiben an die ZUS-Behörde
Wir können Ihnen bei der Abrechnung Ihrer Saisonarbeiter eine nützliche Hilfe sein. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, damit wir alles besprechen können.